NFPA
Trockenprüfungen von Sprühflutanlagen entsprechen den Normen der US-amerikanischen Brandschutzbehörde NFPA.
NFPA 25, Absatz 11.3.2.3
Treten im Falle einer Auslösung der Anlage Bedingungen auf, die im Widerspruch zu den lokalen Anforderungen stehen, ist der Einsatz eines zugelassenen Alternativverfahrens zur Herstellung der Vollbetriebsbedingungen zulässig. (Die am Prüfsammelrohr durchgeführte Volldurchflussprüfung muss erfolgreich verlaufen, wobei die Prüfung auf eine Weise erfolgen muss, die gewährleistet, dass die Schaum-Wasser-Anlage sowohl bei automatischer als auch manueller Auslösung gemäß Auslegung in Betrieb geht.)
Bei Nass- oder Alternativ-Prüfverfahren müssen die Düsen den folgenden Prüfungen unterzogen werden:
NFPA 25, Absatz 11.3.2.6.1
Begutachtung des Sprühbildes aller geöffneten Sprinklervorrichtungen zur Feststellung des Austritts ohne Behinderung durch;
- Verstopfungen an Düsen und zur Gewährleistung dass;
- die Düsen korrekt positioniert sind und dass;
- keine Behinderungen vorliegen, welche das Sprühbild auf eine Weise beeinträchtigen, die die Abdeckung der zu schützenden Flächen unterbindet.
NFPA 25, Absatz 11.3.2.6.2
Im Falle von Beeinträchtigungen ist an Rohrleitungen und Beaufschlagungsvorrichtungen eine Reinigung vorzunehmen und die Prüfung zu wiederholen.