Die Trockenprüfung von Sprühflutanlagen entspricht den NFPA-Normen zur Prüfung von Brandbekämpfungsanlagen.
Gemäß NFPA ist sind alternative Prüfmethoden für Brandbekämpfungsanlagen unter bestimmten Umständen zulässig.
NFPA 25, Absatz 11.3.2.3: Treten im Falle einer Auslösung der Anlage Bedingungen auf, die im Widerspruch zu den lokalen Anforderungen stehen, ist der Einsatz eines zugelassenen Alternativverfahrens zur Herstellung der Vollbetriebsbedingungen zulässig.
Begutachtung des Sprühbildes aller geöffneten Sprinklervorrichtungen (NFPA 25 Absatz 11.3.2.6 und in ähnlicher Weise NFPA 25 Absatz 13.4.2.2.5) zur Gewährleistung, dass:
- die Sprühbilder keine von verstopften Düsen aufweisen
- die Sprühdüsen korrekt positioniert sind
- keine Behinderungen vorliegen, welche das Sprühbild auf eine Weise beeinträchtigen, die die Abdeckung der zu schützenden Flächen unterbindet
Im Falle von Beeinträchtigungen ist an Rohrleitungen und Beaufschlagungsvorrichtungen eine Reinigung vorzunehmen und die Prüfung zu wiederholen.
Risiken in der Form von unsicheren oder gefährlichen Situationen treten dann auf, wenn zur Prüfung salzhaltiges Wasser eingesetzt wird welches beispielsweise mit elektrischen oder korrosionsanfälligen Gerätschaften in Kontakt treten kann.
Ein Widerspruch zu den lokalen Anforderungen tritt unter anderem dann auf, wenn beispielsweise in Empfangshallen installierte Sprühflutanlagen zum Schutz der dort genutzten Gerätschaften, des Mobiliar und der Verwaltungsanlagen nicht geprüft werden können. Die zuständigen Behörden können eine Prüfung unter Einsatz von Dampf anstatt von Wasser genehmigen.
Im Rahmen der Trockenprüfung von Sprühflutanlagen werden die stromaufwärts des Hauptventils positionierten Anlagenteile zur Feststellung der Pumpenleistung und der Sprühventilauslösung einer Nassprüfung unterzogen, während die Prüfung vom Hauptventil bis zu den geöffneten Düsen unter Einsatz von Dampf erfolgt.
Die beiden Prüfungen dienen zur Erprobung der maximalen Gebrauchstauglichkeit der Anlage. Zunächst werden Pumpenleistung und der Sprühventilauslösung einer Nassprüfung unterzogen, danach erfolgt die Trockenprüfung der uneingeschränkten Durchgängigkeit der Anlage unter Einsatz von Dampf. Die Gebrauchstauglichkeit der Anlage gilt durch die Kombination dieser beider Prüfungen bei Genehmigung als ausreichend belegt.
Siron Dry Deluge Testing erfüllt auch die Kriterien von:
- NFPA 25 Kapitel 8, 10, 11, 13
- FM Global Datenblätter 2-81, Kapitel 2.3.4, 2.3.5, 2.3.8, 2.3.14, Tabellen 3 und 6
- CCV-Technisches Bulletin 80
- Norsok S-001-Technische Sicherheit, Kapitel 20.4.4
- Europäische Kommission – Vorschriften für Offshore-Installationen (Offshore-Sicherheitsrichtlinie) (Sicherheitsfall usw.) 2015
- NFPA 15 Kapitel 6.2.4, 10.2.4, 10.2.5, 10.4.3.1
- Wasserflutsysteme: Tests und Leistungsmessungen – UK HSE Offshore Information Sheet Nr. 1/2010
- API Recommended Practice 14G Vierte Ausgabe, April 2007 – Abschnitt 7.4 Sprühflut- und Sprinklersysteme